Kommt ein Komma hinter „Wie eingangs erwähnt“?
Nachdem ich mir diese Frage beim Verfassen eines Textes nun bestimmt das dritte Mal in Folge gestellt habe, entschloss ich mich dazu, der Sache ein für alle Mal auf den Grund zu gehen. Auf dieser Seite möchte ich meine Erkenntnisse dazu mit euch teilen.
Die Antwort ist eigentlich ganz simpel: es greift das sogenannte Toleranzprinzip. Das bedeutet, dass das Komma für die Formulierung freigestellt ist und damit nach Belieben gesetzt oder nicht gesetzt werden kann.
Richtig sind beide Varianten:
- Wie eingangs erwähnt, handelt es sich um einen bekannten Vorfall.
- Wie eingangs erwähnt handelt es sich um einen bekannten Vorfall.
Ob Komma oder nicht – das ist nach Gusto zu entscheiden!
Tipp: Es verhält sich übrigens ganz ähnlich mit der Frage, ob hinter ähnlich wie ein Komma gesetzt werden muss, oder nicht.
Auch als Einschub ist das Komma freigestellt
Das Komma bei „wie eingangs erwähnt“ ist dann freigestellt (also nach eigenem Geschmack einzusetzen), wenn das „wie eingangs erwähnt“ als Einschub in einen Satz gesetzt wird.
Beispiel:
- Die Schwere der Tat und die(,) wie erwähnt(,) sehr grausame Durchführung der Straftat lassen uns zu diesem Urteil kommen.
Richtig wären auch hier beide Varianten:
- Die Schwere der Tat und die wie erwähnt sehr grausame Durchführung der Straftat lassen uns zu diesem Urteil kommen.
- Die Schwere der Tat und die, wie erwähnt, sehr grausame Durchführung der Straftat lassen uns zu diesem Urteil kommen.
Alternativ könnten die Kommata der besseren Lesbarkeit halber auch durch Gedankenstriche ersetzt werden.