Wird „recht haben“ groß oder klein geschrieben?

Recht haben groß oder klein
Die richtige Schreibweise von „recht haben“ erkläre ich dir hier.

Ob „Recht haben“ groß oder klein geschrieben wird, mag nicht immer auf Anhieb klar sein. Immerhin ist so manches in der deutschen Sprache reine Geschmackssache, doch vieles wiederum klar geregelt. 

Wie verhält es sich beim Ausdruck „recht haben“? Ist „recht haben“ oder doch „Recht haben“ die korrekte Schreibweise? Dieser Frage werde ich im folgenden Artikel auf den Grund gehen.

Korrekte Schreibweise von „Recht haben“: groß oder klein?

Im Ausdruck „recht haben“ geht es nicht darum, ein bestimmtes „Recht“ zu haben. Es handelt sich dementsprechend nicht um eine Verknüpfung eines Nomens mit einem Verb, was es notwendig machen würde, „Recht haben“ groß zu schreiben.

Vielmehr fungiert „recht“ hier als Adverb, welches das Verb „haben“ näher bestimmt. Semantisch wird „recht haben“ synonym verwendet zu:

  • „im Recht sein“
  • „eine richtige Meinung äußern“
  • „die Wahrheit sagen“

Der Ausdruck „recht haben“ entspringt der mündlichen Sprache und ist eine Bestätigungsformel innerhalb eines Dialogs: „Da hast du wirklich recht!“

Ob groß oder klein – die Schreibweise ist freigestellt

Nichtsdestotrotz ist die Schreibweise von „recht haben“ in der deutschen Sprache freigestellt. Das heißt, der oder die Verfasserin kann selbst entscheiden, ob der Ausdruck groß oder klein geschrieben wird. Anders verhält es sich beispielsweise bei der Formulierung „auf Deutsch“.

Da es sich um verschriftlichte gesprochene Sprache handelt und kein Nomen enthalten ist, geht die Tendenz allerdings dahin, das Wort „recht“ klein zu schreiben. Auch der Duden weist darauf hin, dass „recht haben“ in der Regel kleingeschrieben wird.

Interessant: Eine ganz ähnliche Sprachfrage beantworte ich hier: Schreibt man die „oben genannten“ groß oder klein?

Abgrenzung zu „Recht bekommen“

Im Unterschied zu „recht haben“ wird die Formulierung „Recht bekommen“ in den meisten Fällen großgeschrieben, wobei das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung auch hier keine einheitliche Regel vorschreibt.

Wird der Ausdruck im juristischen Kontext verwendet, ist die Großschreibung angebracht, da es sich in diesem Zusammenhang um keine mündliche Bestätigungsformel handelt.

Beispielsätze und Formulierungen mit „Recht haben“

Die Formulierung „recht haben“ oder „Recht haben“ begegnet uns im Alltag immer wieder. Hier habe ich einige Beispielsätze zusammengetragen:

  • Es ist nicht so, dass sie damit recht haben, was sie behaupten.
  • Niemand kann das Recht haben, jemanden zu töten. (Hier Recht als Substantiv, daher großgeschrieben)
  • Wir haben recht und das weißt du auch.
  • Er will es nicht so recht haben, möchte es aber den anderen jedoch nicht überlassen. (Anderer Bedeutungskontext für „recht“)
  • Man kann nicht immer recht haben.

Ich hoffe, die Erklärungen und Beispielsätze konnten dir dabei helfen, die richtige Schreibweise zu wählen. Bei Fragen oder Anmerkungen melde dich gern per Mail bei mir!